
Willkommen auf der Homepage des Seniorenbeirats Norderstedt
Schön, dass Sie vorbeischauen. Sie befinden sich auf unserer Startseite. Was ist der Seniorenbeirat (SB)?
Einen kurzen Überblick vermittelt unser Flyer, den Sie hier ansehen können.
Die 21 Mitglieder des Seniorenbeirats werden per Briefwahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die 60 Jahre und älter sind und in Norderstedt wohnen, für 4 Jahre gewählt.
Kandidatenvorschläge werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten im Rathaus, Amt für Soziales, eingereicht.Ausgewählte Pressemitteilungen zur Wahl und konstituierenden Sitzung zum 6. Seniorenbeirat können Sie hier einsehen.
Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorstand und die Sprecher der 3 Arbeitskreise für
- Kultur
- Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
- Soziales
Auf der Homepage wird der Arbeitskreis Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr aufgrund der Länge des Namens nur als Arbeitskreis Verkehr bezeichnet.
In den 3 Arbeitskreisen werden dem jeweiligen Themenkreis zugehörige Projekte durch die entsprechende Arbeitsgruppe definiert und dem Seniorenbeirat vorgestellt.
Wenn bei einem Projekt eine personelle bzw. finanzielle Beteilung des Seniorenbeirates erforderlich sein wird, wird durch Abstimmung in einer Seniorenbeiratssitzung die Zustimmung eingeholt.
Unter Projekte können Sie die laufenden Projekte der jeweiligen Arbeitskreise einsehen.
Die abgeschlossenen bzw. beendeten Projekte sind unter abgeschlossene Projekte aufgeführt.
Der Seniorenbeirat arbeitet
- unabhängig
- ehrenamtlich
- parteipolitisch und verbandspolitisch neutral
- konfessionell nicht gebunden
Als Teil der Gesellschaft werden wir auch generationsübergreifend mit anderen Institutionen zusammenarbeiten.
Grundsätzlich sind wir für alle Seniorinnen und Senioren da.
Welche Aufgaben und Rechte hat der Seniorenbeirat (SB)?
Die Aufgaben und Rechte des Seniorenbeirats sind vielfältig und in seiner Satzung mit der Geschäftsordnung geregelt. Unter dem Begriff : Recht und Ordnung finden Sie den Wortlaut der Satzung als auch der Geschäftsordnung. Um die Aufgaben entsprechend der Satzung zu erfüllen, hat der SB 3 Arbeitskreise gebildet.
Der SB hat ein Mitspracherecht in der Stadtvertretung.
Der SB kann Anträge an die Stadtverwaltung und die Stadtvertretung (Ausschüsse) stellen und das Wort verlangen.
Für den SB besteht auch die Möglichkeit, Anträge dem Altenparlament von Schleswig-Holstein vor zulegen. Weiterhin besteht auch noch die Möglichkeit, Anträge dem Landesseniorenrat von Schleswig-Holstein vor zulegen.Wie erreichen Sie den Seniorenbeirat?
Die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten können Sie bei Kontakte nachlesen.
Außerhalb der Besuchs- und Sprechzeiten hält der Seniorenbeirat jährlich mindestens 4 (meistens mehr)
öffentliche Sitzungen im Rathaus ab. Sie werden in den örtlichen Medien, im öffentlichen Aushang und hier
unter Termine -- feste Termine -- öffentliche Sitzungen angekündigt. Die nächste öffentliche Sitzung wird zusätzlich auf der rechten Seite unserer Homepage angekündigt.
20.06.2012 14:00 Uhr
|
Jeden Dienstag von
|
Copyright Seniorenbeirat Norderstedt 2011 - Recht und Ordnung - Impressum - Kontakte - Ausgesuchte Internet-Adressen